Erweiterte
Datenschutzregelung DSGVO im Wortlaut und unsere Umsetzung
Datenschutzregelung
nach EU DS-GVO (gültig ab 25. Mai 2018)
„Ziel der neuen EU-DSGVO Verordnung ist ein weitestgehend einheitliches
Datenschutzrecht innerhalb der EU. Darin sollen vor allem die Rechte
und Kontrollmöglichkeiten derjenigen gestärkt werden, deren personenbezogene
Daten verarbeitet werden (Betroffene). Konkret in der neuen Verordnung
geregelt werden vor allem die Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung,
die Rechte der Betroffenen und die Pflichten der Verantwortlichen."
1. Datenspeicherung
Die DSGVO beschreibt:
„Gemäß Erlaubnistatbestände nach Art. 6 DSGVO darf eine Speicherung
nur stattfinden, wenn:
- eine Einwilligung des Betroffenen
nach Art. 7 und Art. 8 DSGVO vorliegt . So soll etwa das Mindestalter
bei 16 Jahren liegen – es sei denn, die einzelnen Staaten senken
die Altersgrenze auf maximal 13 Jahren ab
- die Verarbeitung für die
Erfüllung eines Vertrags oder zur Durchführung vorvertraglicher
Maßnahmen erforderlich ist
- die Verarbeitung zur Erfüllung
einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist
- die Verarbeitung zur Wahrung
der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten
erforderlich ist, sofern keine schutzwürdigen Interessen des Betroffenen
überwiegen.“
Unsere Stellungnahme:
Eine derartige Speicherung von Daten ist auf unserer Internetseite
nicht gegeben.
2. Informationspflichten
Die DSGVO beschreibt:
"Art. 13 und 14 DSGVO sehen für Unternehmen umfangreiche
Informationspflichten vor, wenn Daten beim Betroffenen oder bei
Dritten (wie etwa der Schufa) erhoben werden. Diese erweiterten
Pflichten sollen den Datenschutz im Vergleich zu den aktuell geltenden
Regelungen des BDSG stärken:
- Name und Kontaktdaten des
Verantwortlichen
- Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
(DSB)
- Zwecke und Rechtsgrundlage
der Datenverarbeitung
- Darstellung der berechtigten
Interessen (wenn die Datenverarbeitung auf dem Tatbestand der
Interessenabwägung gem. Art. 6 Abs. 1 f) BDSG beruht),
- Empfänger oder Kategorien
von Empfängern der Daten
- Informationen zur Datenübermittlung
in Drittländer
- Dauer der Datenspeicherung
- Belehrung über Betroffenenrechte
(Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung,
Widerspruchsrecht, Datenportabilität und Beschwerderecht zur Aufsichtsbehörde)
- Grundlage der Bereitstellung
der Daten auf gesetzlicher oder vertraglicher Basis und Folgen
der Nichtbereitstellung
- Bestehen einer automatisierten
Einzelfallentscheidung einschließlich Profiling (z.B. das Erstellen
eines umfassenden Nutzerprofils oder die Bildung von sog. Scorewerten
durch Verknüpfen, Speichern, Auswerten und Zusammenlegen von verschiedenen
Daten zu einer Person.)"
Unsere Stellungnahme:
Eine Speicherung von Daten ist auf unserer Internetseite nicht gegeben.
Eine Überwachung des Datenschutzes wird durch uns personell sichergestellt.
Wir nehmen den Datenschutz sehr ernst und prüfen die angeordneten
aktuellen Richtlinien hinsichtlich Umsetzung stetig. Wir speichern
weder persönliche Daten von Nutzern unserer Webseite, noch leiten
wir diese an Dritte weiter. Hinsichtlich Fragen zum Datenschutz
unserer Webseite wenden Sie sich gerne an uns persönlich:
info@malerbetrieb-pfeiffer.de
3. Auskunftsrecht
Die DSGVO beschreibt:
"Bei Datenspeicherungen haben Betroffene gem. Art. 15 DSGVO
ein umfassendes Auskunftsrecht. Der Betroffene erhält Auskunft auf
Übermittlung der Daten in elektronischer (gängiger) Form und kann
eine Kopie der Daten verlangen."
Unsere Stellungnahme:
Eine Speicherung von Daten ist auf unserer Internetseite nicht gegeben.
Wir speichern weder persönliche Daten von Nutzern unserer Webseite,
noch leiten wir diese an Dritte weiter. Hinsichtlich Fragen zum
Datenschutz unserer Webseite wenden Sie sich gerne an uns persönlich:
info@malerbetrieb-pfeiffer.de
4. Recht auf Datenübertragbarkeit
Die DSGVO beschreibt:
"Bei dauerhafter Speicherung von Benutzerdaten zum Zweck
einer Kundenbeziehung hat der Kunde das Recht die gespeicherten
Daten bei einem Anbieterwechsel mitzunehmen. Dazu müssen die Daten
in einer strukturierten, maschinenlesbaren Format übermittelt werden.
Die Datenportabilität betrifft aber nur solche Daten, die der Nutzer
selbst zur Verfügung gestellt hat."
Unsere Stellungnahme:
Eine derartige Speicherung ist nicht gegeben. Wir speichern weder
persönliche Daten von Nutzern unserer Webseite, noch leiten wir
diese an Dritte weiter. Hinsichtlich Fragen zum Datenschutz unserer
Webseite wenden Sie sich gerne an uns persönlich:
info@malerbetrieb-pfeiffer.de
5. Recht auf Löschung
Die DSGVO beschreibt:
"Art. 17 DSGVO gibt Betroffenen ein „Recht auf Vergessenwerden“,
also ein Recht auf Löschung der eigenen Daten, wenn:
- die Speicherung der Daten
nicht mehr notwendig ist
- der Betroffene seine Einwilligung
zur Datenverarbeitung widerrufen hat
- die Daten unrechtmäßig verarbeitet
wurden
- eine Rechtspflicht zum Löschen
nach EU- oder nationalem Recht besteht"
Unsere Stellungnahme:
Eine derartige Speicherung ist nicht gegeben. Wir speichern weder
persönliche Daten von Nutzern unserer Webseite, noch leiten wir
diese an Dritte weiter. Hinsichtlich Fragen zum Datenschutz unserer
Webseite wenden Sie sich gerne an uns persönlich:
info@malerbetrieb-pfeiffer.de
6. Widerspruch bei automatisierten
Einzelfallentscheidungen
Die DSGVO beschreibt:
"Nach Art. 22 DSGVO sollen Betroffene nur noch das Recht
haben, einer automatisierten Einzelfallentscheidung zu widersprechen.
Zu automatisierten Einzelfallentscheidungen zählen alle rechtlich
relevanten oder sonst erheblich einschränkenden Entscheidungen,
die nicht von einem Mensch getroffen wurden. Das können z.B. die
automatische Ablehnung eines Online-Kreditantrags, ein Online-Einstellungsverfahren
oder andere Maßnahmen sein, bei denen persönlichen Aspekte lediglich
elektronisch ausgewertet werden. Dazu zählt vor allem auch das Profiling
(z. B. für die Werbung), bei dem Daten zur Analyse oder Prognose
für Persönlichkeitsmerkmale verwendet werden wie etwa die Arbeitsleistung,
die wirtschaftliche Lage, die Gesundheit, persönlichen Vorlieben
oder Interessen, die Zuverlässigkeit oder das Verhalten."
Unsere Stellungnahme:
Eine derartige Speicherung ist nicht gegeben. Wir speichern weder
persönliche Daten von Nutzern unserer Webseite, noch leiten wir
diese an Dritte weiter. Hinsichtlich Fragen zum Datenschutz unserer
Webseite wenden Sie sich gerne an uns persönlich:
info@malerbetrieb-pfeiffer.de
7. Gemeinsame Datenverarbeitung
Die DSGVO beschreibt:
"Nach Art. 26 DSGVO ist es zukünftig auch zulässig, dass
mehrere verantwortliche Stellen die erlaubte Datenverarbeitung gemeinsam
durchführen können. Erforderlich ist hierzu eine transparente Vereinbarung,
die die jeweiligen Zwecke und Verantwortlichkeiten sowie die Handhabung
hinsichtlich der Betroffenenrechte festlegt. Betroffene können ihre
Rechte aber weiterhin gegenüber jedem einzelnen Verantwortlichen
geltend machen."
Unsere Stellungnahme:
Eine derartige Speicherung ist nicht gegeben. Wir speichern weder
persönliche Daten von Nutzern unserer Webseite, noch leiten wir
diese an Dritte weiter. Hinsichtlich Fragen zum Datenschutz unserer
Webseite wenden Sie sich gerne an uns persönlich:
info@malerbetrieb-pfeiffer.de
8. Auftragsdatenverarbeitung
Die DSGVO beschreibt:
"Die Auftragsdatenverarbeitung ist in Art. 28 und 29 DSGVO
erlaubt. Darunter versteht man die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung
von personenbezogenen Daten durch einen Auftragsverarbeiter gemäß
den Weisungen des für die Verarbeitung Verantwortlichen auf Grundlage
eines schriftlichen Vertrags. Darunter fallen z.B. Unternehmen,
die ihre Daten bei einem externen Rechenzentrum speichern oder die
eine externe Stelle mit der Erstellung etwa von Rechnungen beauftragen."
Unsere Stellungnahme:
Eine derartige Speicherung ist nicht gegeben. Wir speichern weder
persönliche Daten von Nutzern unserer Webseite, noch leiten wir
diese an Dritte weiter. Hinsichtlich Fragen zum Datenschutz unserer
Webseite wenden Sie sich gerne an uns persönlich:
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9. Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
Die DSGVO beschreibt:
"In Art. 30 DSGVO ist vorgeschrieben, dass der Verantwortliche
bzw. der Auftragsverarbeiter ein „Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten“
führen müssen. Ähnlich dem bisherigen Verfahrensverzeichnis nach
§ 4g Abs. 2 in Verbindung mit § 4e BDSG handelt es sich dabei um
eine Dokumentation und Übersicht aller Verfahren, bei denen personenbezogene
Daten verarbeitet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können
Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten nach Art. 30 Abs.
5 DSGVO von dieser Pflicht ausgenommen sein."
Unsere Stellungnahme:
Wir erfüllen nicht die notwendige Mindestvoraussetzung zur Erstellung
eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten. Wir speichern
weder persönliche Daten von Nutzern unserer Webseite, noch leiten
wir diese an Dritte weiter. Hinsichtlich Fragen zum Datenschutz
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10. Datenschutzfolgenabschätzung
Die DSGVO beschreibt:
"Die in Art. 35 DSGVO geregelte Datenschutzfolgenabschätzung
ist nach Abs. 1 immer dann durchzuführen, wenn ein Datenverarbeitungsverfahren
voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der
Betroffenen birgt. Dies ist insbesondere der Fall bei der Verwendung
neuer Technologien oder sonst aufgrund der Art, des Umfangs, der
Umstände und der Zwecke der Verarbeitung. Die Folgeschutzabschätzung
erfolgt in 3 Stufen:
- In der 1. Stufe ist zu prüfen,
ob ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen
besteht. Abs. 3 als nennt als Hauptanwendungsgebiete Technologien,
die automatisiert, systematisch und umfassend Daten erfassen,
verarbeiten und bewerten.
- Wenn ein solches Risiko
besteht, ist in einer 2. Stufe eine Bewertung dahingehend vorzunehmen,
ob die geplanten Abhilfemaßnahmen und Sicherheitsvorkehren ausreichen,
um den Schutz der Daten zu gewährleisten. Außerdem muss der Nachweis
erbracht werden, dass die DSGVO eingehalten und den Interessen
der Betroffenen Rechnung getragen wird.
- Kommt die Bewertung zu dem
Ergebnis, dass trotz möglicher Maßnahmen ein hohes Risiko besteht,
muss in einer 3. Stufe die Aufsichtsbehörde konsultiert werden
(Art. 36 DSGVO). Diese kann dann innerhalb von 8 Wochen Empfehlungen
aussprechen. (Diese Frist kann je nach Komplexität von der Aufsichtsbehörde
verlängert werden.) Zuständige Behörde ist in Deutschland der
Bundesbeauftragte nach § 69 Abs. 1 DSAnpUG-EU.
- Ist in dem Unternehmen ein
Datenschutzbeauftragter bestellt, muss er in die Datenschutz-Folgenabschätzung
eingebunden werden. Die Datenschutzfolgenabschätzung ist schriftlich
zu dokumentieren. Es kann u. U. zweckmäßig sein, dies mit dem
Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (s.o.) zu verknüpfen."
Unsere Stellungnahme:
Diese Regelung findet bei uns keine Anwendung, da keine dauerhafte
Speicherung der Nutzerdaten vorgenommen wird. Wir speichern weder
persönliche Daten von Nutzern unserer Webseite, noch leiten wir
diese an Dritte weiter. Hinsichtlich Fragen zum Datenschutz unserer
Webseite wenden Sie sich gerne an uns persönlich:
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11. Melde- und Informationspflichten
bei Datenpannen
Die DSGVO beschreibt:
"Für die bisher in § 42a BDSG vorgeschrieben Melde- und
Informationspflichten bei Datenpannen/Incidents gelten zukünftig
die Vorgaben des Art. 33 DSGVO. Danach müssen grds. alle Verletzungen
des Schutzes personenbezogener Daten gemeldet werden, es sei denn,
das Risiko für persönliche Rechte und Freiheiten ist unwahrscheinlich."
Unsere Stellungnahme:
Diese Regelung findet bei uns keine Anwendung, da keine dauerhafte
Speicherung der Nutzerdaten vorgenommen wird. Wir speichern weder
persönliche Daten von Nutzern unserer Webseite, noch leiten wir
diese an Dritte weiter. Hinsichtlich Fragen zum Datenschutz unserer
Webseite wenden Sie sich gerne an uns persönlich:
info@malerbetrieb-pfeiffer.de
12. Datenschutzbeauftragter
Die DSGVO beschreibt:
"Nach Art. 37 DSGVO müssen Unternehmen immer dann einen
betrieblichen Datenschutzbeauftragten benennen, wenn ihre Kerntätigkeit
bzw. die ihres Auftragsverarbeiters:
- aus Verarbeitungsvorgängen
besteht, die nach Art, Umfang und/oder Zweck eine systematische
Überwachung erfordern
- die Verarbeitung besonders
sensibler Daten nach Art. 9 und 10 DSGVO betrifft"
Unsere Stellungnahme:
Persönliche Daten, welche im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit aufkommen,
werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt. Die
Sicherheit dieser Daten wird dauerhaft gewährleistet. Primärer Ansprechpartner
für Datenschutz ist Herr Dirk Pfeiffer. Hinsichtlich Fragen zum
Datenschutz unserer Webseite wenden Sie sich gerne an uns persönlich:
info@malerbetrieb-pfeiffer.de